Denkmalförderung
Das Land Brandenburg ist ein „der Kultur verpflichtetes demokratisches Land“ (Art. 2 Abs. 1 der Landesverfassung).
Ganz in diesem Sinne konnten unmittelbar nach den politischen Veränderungen 1989/90 durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) beträchtliche Fördermittel für Rettungsmaßnahmen bzw. für dringend notwendige Sanierungsarbeiten an Denkmalen zur Verfügung gestellt werden.
Mit der Beendigung des Bundesprogramms „Dach und Fach“ 2004 wurde das Fördersystem im Land Brandenburg umstrukturiert. Neben dem Bundesprogramm zur Förderung national bedeutsamer Denkmale wird es eine konzertierte Förderung verschiedener Landesministerien geben.
Jedes Jahr erarbeiten wir zusammen mit den unteren Denkmalschutzbehörden der Stadt- und Landkreise eine Prioritätenliste der dringend notwendigen Förderung. Bitte wenden Sie sich hierzu an die jeweils zuständige untere Denkmalschutzbehörde (Ansprechpartner siehe Karte) des Kreises, in dem Ihr Denkmal liegt.
Ansprechpartner und Betreuer für die Ausreichung der Förderanträge:
Dr. Wolfgang Frontzek
Tel.: 033702/7-1301
Fax: 033702/7-1202
E-Mail:
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Ansprechpartner und Betreuer für die Prüfung der Verwendungsnachweise:
Christian Thron
Tel.: 033702/7-1304
Fax: 033702/7-1202
E-Mail:
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