Denkmalliste des Landes Brandenburg
Stand: 30.12.2009
Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 3 BbgDSchG ist die Denkmalliste mit der
Bezeichnung des Denkmals und den Angaben zum Ort im Amtsblatt für Brandenburg
bekannt zu machen. Die vorliegende Denkmalliste stellt den Bearbeitungsstand
vom 31.12.2009 dar. Neben der regelmäßig erfolgenden Veröffentlichung im
Amtsblatt stellt das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und
Archäologische Landesmuseum (BLDAM) die Denkmalliste als öffentliches
Verzeichnis in der jeweils vorliegenden aktualisierten Fassung im Internet zur
Verfügung.
Der Schutz der Denkmale nach diesem Gesetz ist jedoch nicht von der
Eintragung in die Denkmalliste abhängig (§ 3 Absatz 1 Satz 3 BbgDSchG).
Bodendenkmale und bewegliche Denkmale, deren Schutz durch eine Veröffentlichung
gefährdet ist, werden nicht veröffentlicht. Das Inventar ist geschützt, soweit
es mit dem Denkmal eine Einheit von Denkmalwert bildet (§ 2 Absatz 2 Nr. 1
BbgDSchG). Die Denkmalverzeichnisse wurden bis zum 31. Juli 2004 von den
unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise beziehungsweise der kreisfreien
Städte geführt.
Mit dem In-Kraft-Treten des novellierten Brandenburgischen
Denkmalschutzgesetzes am 1. August 2004 führt das BLDAM die Denkmalliste. Sie
enthält die von den Landkreisen und kreisfreien Städten übergebenen
Denkmalverzeichnisse zu dem dort bis zum 31. Juli 2004 geführten Bestand der
Denkmale. Die Denkmalliste enthält überdies die seitdem nachrichtlich
eingetragenen Denkmale. Bodendenkmale konnten nur teilweise eingearbeitet
werden.
Die Denkmalliste ist in die vier kreisfreien Städte und die 14
Landkreise des Landes Brandenburg untergliedert und jeweils in drei Abschnitte
unterteilt: A) Bodendenkmale (alphabetisch nach Gemarkungen geordnet), B) durch
Satzung geschützte Denkmalbereiche (Überblick über die gemeindlich erlassenen
Denkmalbereichssatzungen) und C) Denkmale übriger Gattungen (Baudenkmale,
Gartendenkmale, technische Denkmale und bewegliche Denkmale), alphabetisch
geordnet nach Ort und Adresse. Denkmale, die von der Stiftung Preußische
Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) als eigener unterer
Denkmalschutzbehörde verwaltet werden, finden sich unter den jeweiligen
kreisfreien Städten beziehungsweise Landkreisen und sind mit dem Zusatz SPSG
gekennzeichnet. Nähere Informationen zu den Denkmalen sind bei den unteren
Denkmalschutzbehörden sowie dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege
und Archäologischen Landesmuseum zu erfragen.
Die Denkmalliste wird kontinuierlich fortgeschrieben.
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