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 Denkmalliste des Landes Brandenburg
Stand: 30.12.2009

Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 3 BbgDSchG ist die Denkmalliste mit der Bezeichnung des Denkmals und den Angaben zum Ort im Amtsblatt für Brandenburg bekannt zu machen. Die vorliegende Denkmalliste stellt den Bearbeitungsstand vom 31.12.2009 dar. Neben der regelmäßig erfolgenden Veröffentlichung im Amtsblatt stellt das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM) die Denkmalliste als öffentliches Verzeichnis in der jeweils vorliegenden aktualisierten Fassung im Internet zur Verfügung.

Der Schutz der Denkmale nach diesem Gesetz ist jedoch nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig (§ 3 Absatz 1 Satz 3 BbgDSchG). Bodendenkmale und bewegliche Denkmale, deren Schutz durch eine Veröffentlichung gefährdet ist, werden nicht veröffentlicht. Das Inventar ist geschützt, soweit es mit dem Denkmal eine Einheit von Denkmalwert bildet (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 BbgDSchG). Die Denkmalverzeichnisse wurden bis zum 31. Juli 2004 von den unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte geführt.

Mit dem In-Kraft-Treten des novellierten Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes am 1. August 2004 führt das BLDAM die Denkmalliste. Sie enthält die von den Landkreisen und kreisfreien Städten übergebenen Denkmalverzeichnisse zu dem dort bis zum 31. Juli 2004 geführten Bestand der Denkmale. Die Denkmalliste enthält überdies die seitdem nachrichtlich eingetragenen Denkmale. Bodendenkmale konnten nur teilweise eingearbeitet werden.

Die Denkmalliste ist in die vier kreisfreien Städte und die 14 Landkreise des Landes Brandenburg untergliedert und jeweils in drei Abschnitte unterteilt: A) Bodendenkmale (alphabetisch nach Gemarkungen geordnet), B) durch Satzung geschützte Denkmalbereiche (Überblick über die gemeindlich erlassenen Denkmalbereichssatzungen) und C) Denkmale übriger Gattungen (Baudenkmale, Gartendenkmale, technische Denkmale und bewegliche Denkmale), alphabetisch geordnet nach Ort und Adresse. Denkmale, die von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) als eigener unterer Denkmalschutzbehörde verwaltet werden, finden sich unter den jeweiligen kreisfreien Städten beziehungsweise Landkreisen und sind mit dem Zusatz SPSG gekennzeichnet. Nähere Informationen zu den Denkmalen sind bei den unteren Denkmalschutzbehörden sowie dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum zu erfragen.

Die Denkmalliste wird kontinuierlich fortgeschrieben.



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