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 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz


Aufgaben und Zuständigkeiten aller mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befassten Institutionen regelt das Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) ), das am 1. August 2004 in Kraft trat. Es definiert darüber hinaus, was Denkmale sind und benennt Leitlinien für Denkmaleigentümer. Ergänzungen findet das Gesetz in den Festlegungen der Bauordnung des Landes Brandenburg in der neuen Fassung von 2003.














 
© Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum