Informationen zum Denkmalverzeichnis
Die
Denkmalliste ist ein öffentliches Verzeichnis, in das die als Denkmal
bewerteten Objekte nachrichtlich aufgenommen werden. Der Denkmalschutz wird
kraft Gesetzes begründet, das heißt, die Schutzbestimmungen des Brandenburgischen
Denkmalschutzgesetzes gelten für alle Denkmale und Bodendenkmale, ganz
unabhängig davon, ob sie in der Denkmalliste eingetragen sind oder nicht.
Die Aufnahme in die Denkmalliste erfolgt von Amts
wegen; sie ist kein Verwaltungsakt. Soweit ein Denkmal aufgrund des
novellierten Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes in die
Denkmalliste eingetragen wurde, können Verfügungsberechtigte die Eigenschaft
als Denkmal durch Verwaltungsakt feststellen lassen.
Die
Denkmalliste wird von der Denkmalfachbehörde, dem Brandenburgischen Landesamt
für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum, geführt und ist dort, im
Internet oder der jeweiligen unteren Denkmalschutzbehörde, die das Verzeichnis
für ihr Gebiet erhält, einsehbar. Erstmals ist die Denkmalliste des Landes
Brandenburg im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 3 vom 26. Januar 2005
veröffentlicht.
Folgeveröffentlichungen
finden sich im Amtsblättern Nr. 7 vom 22.02.2006, Nr. 7 vom 21.02.2007, Nr. 7
vom 20.02.2008, Nr. 5 vom 11.02.2009, Nr. 6 vom 17.02.2010 und Nr. 8 vom
02.03.2011.
Die
Denkmalliste wird kontinuierlich fortgeschrieben.
Soweit
bewegliche Denkmale und bewegliche Bodendenkmale öffentlich-rechtlicher Museen
in deren Inventare eingetragen sind, ersetzt diese Eintragung die Eintragung in
die Denkmalliste. Soweit es für den Schutz beweglicher Denkmale und
Bodendenkmale erforderlich ist, wurde auf eine Veröffentlichung verzichtet.
Die Liste der Denkmale zu erstellen, d.h. alle Denkmale des Landes Brandenburg
zu erfassen, zu beschreiben, zu bewerten und zu verorten sowie diese Liste
fortzuschreiben, ist eine Schwerpunktaufgabe der Denkmalfachbehörde. Nach
jetzigem Kenntnisstand wird die Liste künftig einmal ca. 25.000 Bodendenkmale
und 30.000 Bau- und Garten- sowie technische Denkmale umfassen.
[zur Denkmalliste]
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